Hinweise für Autoren

Hinweise für Autorinnen und Autoren der Zeitschrift für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (ZfAD)

Version: 1.0 Datum: 21.07.2025

 

1. Einleitung – Qualität und Relevanz für den Diskurs

 

Die Zeitschrift für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (ZfAD), herausgegeben von der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FoSAR) an der Fachhochschule Nordhessen, versteht sich als führendes Forum für den wissenschaftlichen Diskurs und die praxisnahe Auseinandersetzung mit den komplexen Fragen des Arbeits- und Antidiskriminierungsrechts. Unser Ziel ist es, hochwertige, fundierte und innovative Beiträge zu veröffentlichen, die den rechtspolitischen und wissenschaftlichen Diskurs bereichern und zugleich konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis liefern.

 

Diese Hinweise sollen Autorinnen und Autoren bei der Erstellung und Einreichung ihrer Manuskripte unterstützen, um eine hohe Qualität und Einheitlichkeit unserer Publikationen zu gewährleisten. Wir laden Sie herzlich ein, sich mit Ihren Beiträgen an der Gestaltung der Zukunft des Arbeits- und Antidiskriminierungsrechts zu beteiligen.

 

2. Themenschwerpunkte der ZfAD

 

Die ZfAD veröffentlicht Beiträge zu allen aktuellen und grundlegenden Fragen des Arbeits- und Antidiskriminierungsrechts. Wir sind insbesondere an Manuskripten interessiert, die folgende Bereiche abdecken:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Auslegung und Anwendung des AGG in der Praxis, seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis, Indizwirkung und Beweislast (§ 22 AGG), Entschädigungshöhe (§ 15 AGG).
  • Diskriminierungsschutz: Schutzgründe (Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität), unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, Belästigung.
  • Sozialgesetzbuch IX (SGB IX): Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben, Präventionsverfahren (§ 167 SGB IX), Beteiligung von Schwerbehindertenvertretungen (§ 178 SGB IX).
  • Kündigungsschutzrecht: Besonderer Kündigungsschutz (z.B. Mutterschutz, Schwerbehinderung), Druckkündigung, unwirksame Kündigungen.
  • Arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht: Schutz vor Mobbing, Bossing und Straining.
  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis: Auskunftsansprüche nach DSGVO im Kontext von Diskriminierungsverdacht.
  • Europarecht und Völkerrecht: Einfluß des Unionsrechts (z.B. EuGH-Rechtsprechung, EU-Richtlinien) und internationaler Abkommen (z.B. UN-Behindertenrechtskonvention) auf das nationale Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht.
  • Interdisziplinäre Ansätze: Beiträge, die juristische Fragestellungen mit Erkenntnissen aus angrenzenden Disziplinen (z.B. Psychologie, Soziologie, Wirtschaftswissenschaften) verbinden, sofern sie eine klare rechtliche Relevanz aufweisen.

3. Beitragsarten und empfohlener Umfang

 

Bitte richten Sie sich bei der Erstellung Ihres Manuskripts nach den folgenden Richtwerten:

 

Aufsätze: Umfassende wissenschaftliche Abhandlungen zu grundlegenden oder aktuellen Themen.

Umfang: Ca. 5 – 15 Seiten (ca. 2.000 – 6.000 Wörter), einschließlich Fußnoten und Literaturverzeichnis.

 

Urteilsbesprechungen / Anmerkungen: Detaillierte Analysen und Kommentare zu wegweisenden Gerichtsentscheidungen des BAG, EuGH, BVerfG, BGH, LAG oder ArbG.

Umfang: Ca. 3 – 8 Seiten (ca. 1.200 – 3.200 Wörter), einschließlich Fußnoten.

 

Kurzbeiträge / Praxistipps: Kompakte Darstellungen zu relevanten Fragestellungen oder praktischen Handlungsempfehlungen für Juristen und Arbeitnehmer.

Umfang: Ca. 1 – 3 Seiten (ca. 400 – 1.200 Wörter), einschließlich Fußnoten.

 

4. Formale Gestaltung der Manuskripte

 

Bitte reichen Sie Ihre Manuskripte als Word-Dokument (.doc oder .docx) ein. Das Dokument sollte zweispaltig formatiert sein. Für die automatische Erstellung des Inhaltsverzeichnisses ist eine konsequente Anwendung der Formatvorlagen für Überschriften unerläßlich.

 

Schriftart und -größe:

 

Fließtext: Serifenschriftart (z.B. Garamond, Times New Roman, Georgia), Größe 10 oder 11 Punkt.

 

Fußnoten: Dieselbe Schriftart wie Fließtext, Größe 8 oder 9 Punkt.

 

Überschriften: Visuell hierarchisch abgesetzt (z.B. größerer Schriftgrad, Fettdruck, Kapitälchen, dezente Abstände).

 

Zeilenabstand: Einfach oder 1,15.

 

Seitenränder: Standard (z.B. 2,5 cm oben/unten/rechts/links) oder an zweispaltige Vorlage angepaßt.

 

Gliederung: Bitte verwenden Sie die in juristischen Aufsätzen übliche alphanumerische Gliederung:

 

A. Hauptabschnitt

 

I. Unterabschnitt

 

Weiterer Unterabschnitt

 

a) Kleinere Untergliederung

 

aa) Noch kleinere Untergliederung

 

(1) Feinere Gliederung

 

(a) Feinste Gliederung

 

Autoreninformationen: Auf der ersten Seite des Beitrags, unter dem Titel, müssen folgende Angaben enthalten sein: Titel des Beitrags, Ihr vollständiger Name, Ihre akademischen Titel, Funktion und Zugehörigkeit (z.B. Universität, Kanzlei).

 

Zusammenfassung und Keywords: Jeder Beitrag sollte eine kurze Zusammenfassung (Abstract, ca. 100-150 Wörter) und 3-5 relevante Keywords in deutscher und englischer Sprache enthalten.

 

5. Zitierweise (Fußnoten)

 

Die ZfAD verwendet eine einheitliche Fußnoten-Zitierweise. Alle Quellenangaben sind in fortlaufenden Fußnoten am Ende des jeweiligen Beitrags zu platzieren. Die Fußnoten selbst sollen in der Fußzeile der jeweiligen Seite erscheinen.

 

I. Allgemeine Grundsätze:

 

Quellen sind präzise und vollständig anzugeben.

Verwenden Sie Abkürzungen sparsam und nur, wenn sie allgemein bekannt oder im Abkürzungsverzeichnis der ZfAD (sobald vorhanden) aufgeführt sind.

Wiederholungen einer Quelle: Bei erneuter Nennung einer bereits in derselben Fußnote zitierten Quelle verwenden Sie "ebd." (ebenda) mit der entsprechenden Seitenzahl oder Randnummer. Bei erneuter Nennung einer bereits zitierten Quelle in einer späteren Fußnote verwenden Sie den Nachnamen des Autors/der Autorin, den Kurztitel des Werkes und die Seitenzahl/Randnummer.

 

II. Spezifische Zitierbeispiele:

 

Gesetze:

§ 1 AGG.

Art. 15 Abs. 2 DSGVO.

§ 164 Abs. 4 SGB IX.

 

Gerichtsentscheidungen:

EuGH: EuGH, Urteil vom 25.04.2013, Az.: C-81/12 (Asociatia ACCEPT), Rn. 63.

BVerfG: BVerfG, Beschluss vom 08.03.2000, Az.: 1 BvR 1127/96, Rn. 9.

BGH: BGH, Urteil vom 05.12.1995, Az.: VI ZR 332/94, Rn. 13.

BAG: BAG, Urteil vom 22.01.2009, Az.: 8 AZR 906/07, Rn. 82.

LAG: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.12.2007, Az.: 24 Sa 1684/07, Rn. 42.

ArbG: Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 23.01.2020, Az.: 6 Ca 3796/19, S. 5 f.

Wiederholung: Bei erneuter Zitierung derselben Entscheidung: BAG, a.a.O. (oder BAG, Urteil vom 22.01.2009, Rn. 82).

 

Monographien / Kommentare (Bücher):

Autor, Vorname: Titel des Buches. Auflage, Ort Jahr, Seite/Rn.

Beispiel: Alenfelder, Klaus Michael: Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht. 2. Aufl., Köln 2007, S. 4.

Kommentar: Autor, Vorname: Kommentarname, Auflage, Jahr, § Rn. (z.B. von Roetteken, JURIS Kommentar AGG, § 13 AGG Rn. 27 f.).

 

Aufsätze in Zeitschriften:

Autor, Vorname: Titel des Aufsatzes, Zeitschrift Jahr, Seite (z.B. Alenfelder, Klaus Michael: Statistik als Mittel der Glaubhaftmachung, ZAD 1/2010, S. 8-21).

 

Online-Quellen:

Autor/Institution: Titel der Webseite/Dokuments, URL (Zugriffsdatum).

Beispiel: EU-Kommission: Pressemitteilung zu Wettbewerbssachen, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/home/de (Abruf am 20.07.2025).

 

6. Tabellen und Abbildungen

 

Tabellen und Abbildungen sind fortlaufend zu nummerieren und mit einer prägnanten Überschrift zu versehen. Die Quelle(n) müssen stets direkt unter der Abbildung oder Tabelle angegeben werden. Bei selbst erstellten Abbildungen ist dies ebenfalls zu vermerken. Tabellen und Abbildungen müssen als druckfähige Dateien (z.B. JPG, PNG, TIFF) in das Word-Dokument eingebettet werden.

 

7. Einreichungsprozess

 

Manuskripte sind ausschließlich per E-Mail als Word-Dokument (doc/docx) an die Redaktion der ZfAD zu senden: E-Mail: info@fosar.info

Bitte fügen Sie der E-Mail bei:

Ihr Manuskript.

Eine kurze Autoren-Vita (max. 100 Wörter) mit Ihren wichtigsten akademischen und beruflichen Stationen.

Eine Erklärung, daß der Beitrag bislang nicht anderweitig veröffentlicht wurde und auch keinem anderen Publikationsorgan zur Veröffentlichung angeboten wird.

 

8. Begutachtungsprozess und Urheberrecht

 

Alle eingereichten Beiträge unterliegen einer sorgfältigen redaktionellen Prüfung und gegebenenfalls einem Peer-Review-Verfahren, um die wissenschaftliche Qualität und Relevanz zu sichern. Über die Annahme zur Veröffentlichung entscheidet die Redaktion.

 

Mit der Annahme des Beitrags zur Veröffentlichung räumen die Autorinnen und Autoren der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht das ausschließliche Nutzungsrecht zur Veröffentlichung in der ZfAD (sowohl Print- als auch Online-Ausgaben) ein. Die Urheberrechte verbleiben bei den Autorinnen und Autoren.

 

9. Kontakt für Rückfragen

 

Für Rückfragen zu den Hinweisen für Autorinnen und Autoren oder zum Einreichungsprozess kontaktieren Sie uns gerne: 

Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder E-Mail: info@fosar.info 

Webseite: www.fosar.info

Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht - Herfterather Mühle, Herfterath 61, 53804 Much

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