Über uns

Die Forschungsstelle FoSAR – Engagement für Gleichbehandlung

Die Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FoSAR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung unter dem Dach der Fachhochschule Nordhessen. Sie wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, einen fundierten Beitrag zur Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsrechts zu leisten und den interdisziplinären Austausch zwischen Rechtspraxis, Wissenschaft und Politik zu fördern. Ihre Arbeit dient der Information und Öffentlichkeitsarbeit, ohne kommerzielle Interessen zu verfolgen.

Wissenschaftlich fundierte Analyse 
für eine gerechtere Arbeitswelt

Die FoSAR widmet sich der systematischen Erforschung komplexer Rechtsfragen im Bereich des Arbeits- und Antidiskriminierungsrechts. Unser Fokus liegt auf der Analyse und Fortentwicklung von Rechtsfragen, die sich aus der Praxis ergeben und einer wissenschaftlichen Vertiefung bedürfen. Wir analysieren und entwickeln Strategien zur Prävention von Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Behinderung und setzen uns für den Schutz der Arbeitnehmerrechte ein. Die Forschungsstelle befaßt sich auch mit Fragen der religiösen Diskriminierung z.B. im Arbeits- und Presserecht.

Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder
 – Leiter der FoSAR

Die Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FoSAR) wird unter der erfahrenen Leitung von Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder geführt. Als promovierter Jurist, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Professor für Wirtschaftsrecht bringt er eine einzigartige Expertise in die Forschung der FoSAR ein. Seine langjährige akademische Tätigkeit und seine umfangreichen Publikationen bilden das Fundament der Forschungsarbeit.

 

Prof. Dr. Alenfelder absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und promovierte dort bei Prof. Dr. Kleinheyer mit einer Arbeit über "Akademische Gerichtsbarkeit in Deutschland seit dem Mittelalter", Bonner Schriften zum Wissenschaftsrecht, Bd. 7, Nomos Verlag. Diese Fähigkeit, komplexe Rechtsgebiete von den Primärquellen her zu erschließen, ermöglichte es ihm, das Feld des Antidiskriminierungsrechts in Deutschland von Grund auf zu verstehen und zu prägen – noch bevor das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft trat.

 

 

Seit Abschluß seines 2. Staatsexamens Ende 1996 ist er als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Im Jahre 2000 erwarb er die Qualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mit jahrzehntelanger forensischer Erfahrung vertritt er fast ausschließlich Arbeitnehmer in komplexen Verfahren gegen Mobbing, Diskriminierung und Kündigungen vor den Arbeitsgerichten. In seltenen Fällen führt er auch Verfahren vor Integrationsämtern und Verwaltungsgerichten, was seine umfassende Prozeßerfahrung in allen relevanten Instanzen unterstreicht.

 

Diese frühe Expertise führte zu seiner beratenden Tätigkeit für Bundestagsfraktionen während des Gesetzgebungsverfahrens zum AGG. Die von ihm entwickelten Vorschläge zur Bemessung der Entschädigungshöhe fanden Eingang in die parlamentarische Debatte und bilden bis heute eine Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche seiner Mandanten.

 

 

Seine umfassende Expertise gibt Prof. Dr. Alenfelder nicht nur in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre weiter, sondern auch durch zahlreiche Vorträge, die er seit 1993 vor unterschiedlichen Zielgruppen wie Personalabteilungen, Betriebsräten, Arbeitnehmern und Vorgesetzten hält. Das Arbeitsleben ist ein zentraler Ort der persönlichen Entfaltung und der sozialen Anerkennung. Wird diese durch eine ungerechte Kündigung, systematisches Mobbing oder Diskriminierung bedroht, ist es sein Auftrag, die Würde und die Rechte des Arbeitnehmers mit aller Konsequenz zu verteidigen. Seine Arbeit ist stets dem Ziel eines gerechten Ausgleichs zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verpflichtet. Er versteht, daß Arbeitgeber Leistung für Lohn erwarten, steht aber grundsätzlich auf Seiten des Arbeitnehmers. Dieses Engagement prägt auch die Ausrichtung der FoSAR.

 

 

Als Leiter der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FOSAR) an der FH Nordhessen und als Professor für Wirtschaftsrecht verbindet er fortlaufend wissenschaftliche Erkenntnisse mit der anwaltlichen Praxis. Seine Mandanten profitieren von einer Vertretung, die sowohl auf dem neuesten Stand der Forschung als auch auf jahrzehntelanger und umfassender Prozeßerfahrung beruht, die alle relevanten Instanzen umfaßt.

Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht - Herfterather Mühle, Herfterath 61, 53804 Much

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